Der Landkreis Vorpommern-Greifswald weist darauf hin, dass die Verteilung der FFP2-Masken, welche das Land für Menschen mit geringem Einkommen zur Verfügung gestellt hat, ab dem kommenden Mittwoch über die Städte und Ämter im Kreis erfolgt. Gegen Vorlage eines Nachweises erhält jeder berechtigte Bürger drei Masken.

Empfangsberechtigt sind Menschen, die Wohngeld, ALG II oder Bafög beziehen. Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen bekommen so einen kleinen Vorrat an FFP-2-Masen kostenlos gestellt, die für den Besuch des Einzelhandels (außer für Waren des täglichen Bedarfs) seit dem 11.02.2022 verpflichtend sind.

Seit dem Wegfall der 2G-Regelung, nach der bis in der Vorwoche nur Geimpfte und Genesene Geschäfte mit Waren außerhalb des täglichen Bedarfs betreten durften, ist diese Maskenart dort vorgeschrieben.

Die stellvertretende Ministerpräsidentin Simone Oldenburg (Linke) hatte nach der Kabinettssitzung in Schwerin mitgeteilt, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern Masken aus seiner Reserve bereitstelle, die über die Kommunen verteilt werden sollten.

„Die Lieferung aus Schwerin hat uns erreicht. Die Verteilung auf die Stadt- und Amtsverwaltungen wird Anfang der nächsten Woche abgeschlossen sein, so dass eine Ausgabe ab Mittwoch erfolgen kann“, sagte Kreissprecher Achim Froitzheim.

Text: PM Landkreis V-G / Foto pixabay

Der Beitrag Landkreis verteilt Landeskontingent von FFP-2-Masken für Erwerbslose über Städte und Ämter erschien zuerst auf Uecker Randow.

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